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Nach einem Umzug innerhalb der Gemeinde Löwenberger Land oder aus dem Landkreis Oberhavel heraus gilt die Meldepflicht des Bundesmeldegesetzes: Wer eine Wohnung bezieht, meldet sich innerhalb von zwei Wochen an. Dazu kommen die Wohnungsgeberbestätigung, das Fahrzeug, die Verträge mit Versorgern und Anbietern sowie Kita, Schule und Hausarzt. Diese Seite ordnet die Schritte nach Reihenfolge und Frist.

Kleines Backsteingebäude an einer Dorfstraße im Löwenberger Land, davor lehnt ein Fahrrad an der Hecke
Kleines Backsteingebäude an einer Dorfstraße im Löwenberger Land, davor lehnt ein Fahrrad an der Hecke

Die Anmeldung: zwei Wochen nach dem Einzug

Das Bundesmeldegesetz verlangt, dass sich anmeldet, wer eine Wohnung bezieht, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Maßgeblich ist der Tag, an dem tatsächlich eingezogen wird, nicht der Tag der Schlüsselübergabe und nicht der Beginn des Mietvertrags. Ein Umzug innerhalb derselben Gemeinde ist dabei genauso anzumelden wie ein Zuzug von außerhalb; eine gesonderte Abmeldung an der alten Anschrift entfällt in diesem Fall, weil die neue Anmeldung sie ersetzt. Abgemeldet wird nur, wer ins Ausland zieht oder eine Nebenwohnung aufgibt. Anzumelden ist jede Person des Haushalts, Kinder eingeschlossen. Erledigen kann das eine Person für alle, sofern sie eine Vollmacht der übrigen mitbringt.

Zuständig ist die Meldebehörde am neuen Wohnort. Für die Gemeinde Löwenberger Land ist das die Gemeindeverwaltung mit Sitz im Ortsteil Löwenberg. Wer die Gemeinde verlässt, meldet sich an der neuen Anschrift an, also dort, wo künftig gewohnt wird. Ob und in welcher Form ein Termin nötig ist, erfahren Sie über die Gemeindeverwaltung beziehungsweise über die für den neuen Wohnort zuständige Stelle; wir nennen an dieser Stelle bewusst keine Zeiten und keine Beträge, weil sich beides ändern kann. Erkundigen Sie sich am besten schon vor dem Umzug, dann liegt der Termin nicht in der Woche des Einzugs.

Was zur Anmeldung üblicherweise mitgebracht wird

  • Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen
  • Die Wohnungsgeberbestätigung, unterschrieben von der Eigentümerseite
  • Ausgefülltes Meldeformular, sofern es vorab bereitgestellt wird
  • Bei Kindern die Geburtsurkunde, bei Familien gegebenenfalls die Heiratsurkunde
  • Vollmacht, wenn eine Person die Anmeldung für andere Haushaltsmitglieder übernimmt

Die Wohnungsgeberbestätigung besorgen Sie früh

Ohne diese Bestätigung geht die Anmeldung nicht. Der Wohnungsgeber, also die Vermieterseite oder bei selbst genutztem Eigentum die Eigentümerin oder der Eigentümer, bestätigt darin den Einzug. Enthalten sind der Name und die Anschrift des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der Personen, die dort einziehen. Verlangt wird die Bestätigung vom Gesetz, nicht von der einzelnen Behörde, und ein Mietvertrag ersetzt sie nicht. Fordern Sie das Papier deshalb an, sobald der Einzugstermin feststeht, und nicht erst in der Woche danach. Ein Vordruck dafür steht bei den meisten Meldebehörden zum Herunterladen bereit; ein formloses Schreiben genügt ebenfalls, solange alle geforderten Angaben darin stehen.

In der Praxis hakt es an zwei Stellen. Erstens bei Eigentümern, die im Ausland leben oder über eine Verwaltung erreichbar sind: Dort dauert der Postweg, und ein eingescanntes Dokument reicht nicht überall. Zweitens beim Einzug in ein eigenes Haus, weil viele nicht wissen, dass sie die Bestätigung dann für sich selbst ausstellen. Beides ist lösbar, wenn es früh angegangen wird. Wer die zwei Wochen ohne Bestätigung verstreichen lässt, verletzt die Meldepflicht, und darauf steht ein Bußgeld; die Höhe legt die zuständige Stelle fest, nicht wir. Bewahren Sie die Bestätigung nach der Anmeldung auf. Sie wird gelegentlich ein zweites Mal verlangt, etwa wenn später eine weitere Person in dieselbe Wohnung nachzieht.

Fahrzeug, Ausweis und Führerschein

Auf dem Land hängt am Umzug fast immer ein Fahrzeug. Nach einem Wohnsitzwechsel ist die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu berichtigen, und dafür ist die Zulassungsbehörde des Landkreises zuständig. Bleibt die neue Wohnung innerhalb des Landkreises Oberhavel, ändert sich die Anschrift im Papier; das Kennzeichen bleibt bestehen. Beim Wegzug in einen anderen Kreis kann das bisherige Kennzeichen seit der Kennzeichenmitnahme mitgeführt werden, es muss aber nicht. Bringen Sie zum Termin die Fahrzeugpapiere, den Nachweis über die Versicherung und Ihren Ausweis mit. Ob vorab ein Termin zu vereinbaren ist, erfragen Sie beim Landkreis.

Der Personalausweis selbst wird beim Umzug nicht neu ausgestellt. Die Meldebehörde bringt die Anschrift auf dem Dokument auf den aktuellen Stand, meistens im selben Vorgang wie die Anmeldung. Beim Reisepass gibt es kein Adressfeld, dort ist nichts zu tun. Beim Führerschein steht keine Anschrift, also bleibt auch er unverändert. Was dagegen häufig vergessen wird: Wer ein Fahrzeug auf sich zugelassen hat, sollte die Versicherung ebenfalls informieren, weil sich die Beiträge nach der Regionalklasse richten und diese an den Zulassungsbezirk gebunden ist. Wer ein Fahrzeug ganz abmeldet, weil es nach dem Umzug nicht mehr gebraucht wird, erledigt auch das bei der Zulassungsbehörde und nicht bei der Meldebehörde.

Unterlagen, die für Fahrzeug und Ausweis gebraucht werden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I, bei einem Halterwechsel zusätzlich Teil II
  • Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung in der aktuell gültigen Form
  • Personalausweis oder Reisepass der Halterin oder des Halters
  • Die Kennzeichenschilder, falls neue Schilder ausgegeben werden
  • Bei Firmenfahrzeugen ein Nachweis der Vertretungsberechtigung

Versorger, Verträge und der Nachsendeauftrag

Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Abfall laufen über unterschiedliche Anbieter und Stellen, und keiner davon erfährt vom Umzug durch die Anmeldung. Der wichtigste Handgriff kostet zwei Minuten: Lesen Sie am Auszugstag alle Zähler ab und fotografieren Sie sie, und wiederholen Sie das am Einzugstag an der neuen Adresse. Mit Datum und Bild in der Hand lässt sich jede Schlussrechnung prüfen. Kündigen oder ummelden sollten Sie die Verträge einige Wochen vorher, weil Fristen laufen und ein neuer Anbieter Vorlauf braucht. Für Abfallbehälter und Abfuhr gelten die Regelungen des Landkreises, dort wird auch der Wechsel gemeldet. Liegen zwischen Auszug und Einzug mehrere Wochen, stellen Sie die Verträge auf den tatsächlichen Einzugstag um; was in der Zwischenzeit mit den Möbeln geschieht, steht unter Möbel zwischenlagern.

Beim Internetanschluss ist der Vorlauf am längsten. Auf dem Land kann die Schaltung einer Leitung mehrere Wochen dauern, deshalb steht dieser Punkt ganz oben auf der Liste und nicht ganz unten. Der Rundfunkbeitrag wird ebenfalls auf die neue Wohnung gemeldet, damit für eine Wohnung nicht doppelt gezahlt wird. Ein Nachsendeauftrag der Post fängt für einige Monate ab, was Sie beim Ummelden vergessen haben, und ist die günstigste Rückversicherung überhaupt. Denken Sie zusätzlich an Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Finanzamt, Vereine und Abonnements. Praktisch ist eine einfache Liste auf Papier, auf der jede erledigte Meldung abgehakt wird; digital verteilt sich dieselbe Aufgabe erfahrungsgemäß über fünf Postfächer.

Kita, Schule, Hausarzt und der Rest des Alltags

Mit Kindern hängt am Umzugstermin mehr als der Wagen. In der Gemeinde Löwenberger Land gibt es sieben Kitas, dazu die Libertasschule in Löwenberg als Grund- und Oberschule mit einer Filiale in Grüneberg. Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, behält den Schulweg oft, muss aber die Beförderung neu klären, weil der Busverkehr über die Oberhavel Verkehrsgesellschaft läuft und die Haltestelle wechselt. Wer zuzieht, meldet das Kind an der aufnehmenden Schule an; wer wegzieht, meldet es ab. Sprechen Sie beides frühzeitig an, am besten deutlich vor dem Ende des Schuljahres. Fragen Sie dabei gleich nach den Unterlagen, die die aufnehmende Schule braucht: Zeugnisse, Nachweise über den Impfstatus und die Abmeldung der bisherigen Schule.

Für Kitaplätze gilt dasselbe in verschärfter Form, weil Plätze nicht beliebig frei sind. Fragen Sie vor dem Umzug bei der Gemeindeverwaltung nach dem Verfahren, dann wissen Sie, ob der Platz zum Wunschtermin steht. Beim Hausarzt und beim Zahnarzt lohnt es sich, die Unterlagen anzufordern und die neue Praxis vor dem ersten Bedarf zu suchen. Und melden Sie Ihre neue Anschrift der Krankenkasse. Wenn Sie am Umzugstag selbst nicht zwischen Behörden pendeln wollen, planen Sie diese Termine getrennt; wie wir den Umzugstag dafür freihalten, steht auf der Seite Privatumzug im Löwenberger Land. Zieht ein älteres Familienmitglied mit oder in eine kleinere Wohnung, hilft die Seite Seniorenumzug im Löwenberger Land weiter.

Was nach dem Umzug ansteht und in welcher Reihenfolge
VorgangWannWo geklärt wird
Wohnungsgeberbestätigung anfordernSobald der Einzugstermin feststehtBei der Vermieter- oder Eigentümerseite
Anmeldung an der neuen AnschriftInnerhalb von zwei Wochen nach dem EinzugMeldebehörde am neuen Wohnort, Verwaltungssitz in Löwenberg
Anschrift im Personalausweis berichtigenIm selben Vorgang wie die AnmeldungMeldebehörde am neuen Wohnort
Fahrzeuganschrift ändernZeitnah nach dem EinzugZulassungsbehörde des Landkreises
Zähler ablesen und Verträge umstellenAm Auszugs- und am EinzugstagBeim jeweiligen Anbieter, Abfall über den Landkreis
Internet und Rundfunkbeitrag meldenMehrere Wochen vor dem Umzug beginnenBeim Anbieter und beim Beitragsservice
Kita, Schule und PraxenSo früh wie möglich, nicht erst nach dem EinzugEinrichtung selbst, Verfahren über die Gemeindeverwaltung
In der Gemeinde Löwenberger Land und im übrigen Landkreis Oberhavel stellen wir keine getrennte Anfahrt in Rechnung. Geht es weiter hinaus, steht der Betrag dafür vorher im Angebot.

Fragen zur Ummeldung, die uns Umziehende stellen

Müssen wir uns an der alten Adresse abmelden?

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht. Die Anmeldung an der neuen Anschrift wirkt zugleich als Abmeldung an der alten, das regelt das Bundesmeldegesetz. Eine gesonderte Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung zu beziehen. Innerhalb der Gemeinde Löwenberger Land genügt deshalb ein Vorgang, auch wenn Sie nur den Ortsteil wechseln.

Was passiert, wenn wir die zwei Wochen versäumen?

Die Frist ergibt sich aus dem Bundesmeldegesetz, ihre Verletzung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Über die Höhe entscheidet die zuständige Stelle, nicht wir, und in der Praxis wird ein kurzes Versäumnis oft ohne Folgen bleiben. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Wenn ein Termin nicht rechtzeitig zu bekommen ist, melden Sie sich bei der Verwaltung und lassen Sie das dokumentieren.

Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus, wenn wir Eigentümer sind?

Dann stellen Sie sie für sich selbst aus. Das wirkt zunächst merkwürdig, ist aber der vorgesehene Weg: Wohnungsgeber und einziehende Person sind in diesem Fall identisch. Die Bestätigung enthält dieselben Angaben wie sonst, also Anschrift der Wohnung, Einzugsdatum, die einziehenden Personen sowie Name und Anschrift des Wohnungsgebers. Bringen Sie das Papier ausgefüllt und unterschrieben zum Anmeldetermin mit.

Behalten wir bei einem Umzug innerhalb von Oberhavel unser Kennzeichen?

Ja. Wechselt der Wohnsitz innerhalb desselben Zulassungsbezirks, bleibt das Kennzeichen bestehen, und lediglich die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I wird berichtigt. Ziehen Sie in einen anderen Kreis, dürfen Sie das bisherige Kennzeichen mitnehmen, müssen es aber nicht. Zuständig ist in beiden Fällen die Zulassungsbehörde des Landkreises; nach dem Verfahren und einem etwaigen Termin fragen Sie dort direkt nach.

Was ist beim Ummelden am dringendsten?

Drei Dinge, und zwar in dieser Reihenfolge: die Wohnungsgeberbestätigung, weil ohne sie nichts geht; der Internetanschluss, weil die Schaltung auf dem Land Wochen dauern kann; und die Zählerstände, weil sie sich später nicht rekonstruieren lassen. Alles andere, von der Bank bis zum Verein, ist zwar lästig, aber jederzeit nachholbar. Ein Nachsendeauftrag der Post fängt in der Zwischenzeit ab, was untergegangen ist.

Ändert sich für unsere Kinder die Schule?

Das hängt vom Ziel ab. Innerhalb der Gemeinde bleibt die Libertasschule in Löwenberg mit ihrer Filiale in Grüneberg meist dieselbe, allerdings ändern sich Haltestelle und Fahrzeit, weil der Busverkehr über die Oberhavel Verkehrsgesellschaft läuft. Bei einem Wegzug melden Sie das Kind an der bisherigen Schule ab und an der neuen an. Sprechen Sie die Einrichtung frühzeitig an, gerade wenn der Umzug mitten ins Schuljahr fällt.

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Den Transport planen wir verbindlich; Anmeldung, Fahrzeug und Verträge bleiben Ihre Wege, und diese Seite ordnet sie.

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Sagen Sie uns Ihren Einzugstermin, dann bleibt für die Anmeldung genug Luft in den zwei Wochen.